Abschaffung der nachträglichen Antragstellung in der BAFA-Basisförderung
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
Diese Neuregelung bedeutet für Ihre Kunden konkret, dass eine Beantragung der Förderung bereits vor Beauftragung oder Vertragsschluss mit dem Installateur erfolgen muss. Das bisherige Antragsverfahren kann nur genutzt werden, falls die Fertigstellung (Inbetriebnahme) bis zum 31. Dezember 2017 erfolgt.