
Damit die Menschen nach wie vor notwendige Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, dürfen Heizungsbauer trotz Corona-Virus weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. Dabei ist es jedoch wichtig, verschiedene Regelungen und Vorschriften zu beachten, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Was Sie als Heizungsbauer jetzt wissen sollten, haben wir für Sie zusammengestellt.
Um das Ansteckungsrisiko für Ihre Mitarbeiter und auch Ihre Kunden gering zu halten, ist es wichtig, die Hygieneregeln zu kennen und einzuhalten.
Haben Sie einen Kundentermin schon vor längerer Zeit ausgemacht? Rufen Sie am besten rechtzeitig vorher an und klären, ob ein persönlicher Termin weiterhin in Ordnung für Ihren Kunden ist. Möglicherweise reicht auch ein Telefongespräch, um offene Themen zu klären. WhatsApp kann dabei unterstützen, Videos und Bilder auszutauschen und somit weitere Vor-Ort-Termine überflüssig machen. Vielleicht sind auch Videokonferenz-Tools wie Zoom oder Skype eine Überlegung wert.
Lässt sich etwas nur persönlich beim Kunden klären? Dann hilft bestimmt eine kurze Erklärung Ihrer Vorsichtsmaßnahmen, um Ihrem Kunden zu versichern, dass Sie kein unnötiges Risiko eingehen.
Einen übersichtlichen Merkzettel mit allgemeinen Verhaltenstipps vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie online.

Seit dem 27.03.2020 sind laut offizieller Bekanntgabe SHK-Betriebe Teil der Kritischen Infrastruktur. Das bedeutet, dass sie zu den Basisdiensten zählen, die trotz Corona-Einschränkungen weiterhin ihre Dienstleistungen erbringen dürfen.
Dies gilt selbstverständlich unter Einhaltung der gegebenen Hygienevorschriften. Grundsätzlich zählen die SHK-Betriebe zu diesen systemrelevanten Einrichtungen, da sämtliche benötigte Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der kritischen Dienstleistungen, wie z.B. Wasser- und Energieversorgung notwendig sind. Diese Einordnung gibt insbesondere bei Noteinsätzen Sicherheit.
Nötige Reparaturmaßnahmen beispielsweise in Quarantänebereichen und Altenheimen können durch die vorliegende Bestätigung durchgeführt werden, insofern die Arbeiten zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung zählen.
WICHTIG: Bitte beachten Sie die Sonderregelungen Ihres Bundeslandes, da diese Auswirkungen auf die "Betreiber Kritischer Infrastrukturen und systemrelevanter Betriebe" haben können. Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Landesregierung.
Um für eine mögliche Verschärfung der aktuellen Ausgangsbeschränkungen gerüstet zu sein, finde Sie hier ein Muster für eine Bescheinigung, die es Ihren Mitarbeitern ermöglicht, sich als SHK Betrieb auszuweisen. »Download
Eine gute Vorbereitung schließt auch organisatorische Maßnahmen ein. Planen Sie jetzt vorausschauend und erstellen Sie einen Notfallplan. Dieser könnte Regelungen zu folgenden Punkten beinhalten:
• Vertretungen für den Ausfall von Mitarbeitern
• Telefonlisten der Mitarbeiter
• Wichtige externe Adressen/Ansprechpartner des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Hinweise zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter (z.B. Weiterleiten der Tipps für Kundenbesuche oben, Merkzettel zum korrekten Händewaschen in den Toiletten)
• Regelung zum Verhalten bei einer Infektion
• Beschaffung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel
• Richtlinien für flexible Arbeitsplätze (Kundenanrufe und Organisatorisches könnten zum Beispiel von zu Hause aus erledigt werden)
Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu einem bestätigten Corona-Infizierten hatten, müssen 14 Tage zu Hause in „Quarantäne“ bleiben. Wurde ein Mitarbeiter tatsächlich infiziert, ist es wichtig, seine Kontaktpersonen zu isolieren. Es kann also dazu kommen, dass mehrere Kollegen für einen unbestimmten Zeitraum ausfallen. Informieren Sie auch Ihre Kunden über mögliche Verzögerungen im Service.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie es um ihre Rechte und Pflichten in Zeiten von Corona steht: Muss ich Urlaub nehmen, wenn die Schule oder Kita meines Kindes geschlossen hat? Bekomme ich weiter Gehalt, wenn ich in Quarantäne muss? Diese arbeitsrechtlichen Fragen beantwortet Ihnen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Auf der Seite des Robert Koch Instituts finden Sie aktuelle Auskunft zu Risikogebieten. Das Bundesgesundheitsministerium informiert online tagesaktuell zur gesamten Corona-Situation.
Nein, die Beratung von Kunden muss nicht entfallen. Das Einzige, was wir alle tun müssen ist: UMDENKEN! Restaurants und Bekleidungsgeschäfte machen es vor: Viele sind dabei, ihre Dienstleistungen erfolgreich ins Internet zu verlagern. MACHEN SIE MIT!
Nutzen Sie Online-Tools, um Ihre Kunden zu beraten.
Wir stellen Ihnen dazu beispielsweise Microsoft TEAMS vor. Microsoft hat sein Kollaborationstool, das Teil von Office365 ist, mittlerweile auch in einer kostenfreien Version zur Verfügung gestellt.
Das Werkzeug umfasst folgende Funktionen:
Chat und Zusammenarbeit
Besprechungen und Anrufe
Was benötigen Sie?
Weitere Möglichkeiten
Vor Ihrem Einsatz sollten Sie jeden Kunden befragen, ob eine Infektion oder ein Verdachtsfall vorliegt. Lehnen Sie aus Rücksicht auf Ihre Arbeitnehmer den Auftrag bei erkrankten Personen in jedem Fall ab, rät der Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Falls dennoch ein Noteinsatz durchgeführt werden muss, müssen sie eine Schutzbrille, eine Atemschutzmaske Klasse FFP 3, einen Einmal-Überkittel sowie Latexhandschuhe tragen und ihre Hände desinfizieren. Des Weiteren müssen Mitarbeiter im An- und Ablegen von Schutzkleidung geschult sein.
Nehmen Sie vor Ihrem Einsatz Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf, um das genaue Vorgehen zu planen. Der ZVSHK bietet einen ausführlichen Leitfaden für solch kritische Situationen.
Um die Wirtschaft während dieser Krise zu schützen, stellt die Bundesregierung ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen zur Verfügung. Die wichtigsten Punkte für Sie und Ihren Betrieb haben wir kompakt zusammengefasst:
Informieren Sie sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genauer über die Staatshilfen.
Wenn Sie als Heizungsbauer wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus haben, können Sie sich an die Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums wenden. Diese ist Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 030/186151515 erreichbar.
Durch verschobene Kundentermine haben Sie jetzt womöglich Zeit für all die Dinge, die im normalen Betriebsalltag untergehen: Sie nehmen sich immer wieder vor, Ihr Lager aufzuräumen? Jetzt ist die perfekte Zeit dazu. Auch Ihr Auto können Sie komplett neu einräumen und umstrukturieren, damit es für den nächsten Kundeneinsatz gerüstet ist. Das Digitalisieren von Unterlagen und Prozessen könnte Ihre zukünftige Arbeit deutlich erleichtern. Vielleicht wartet ja auch andere Büroarbeit darauf, abgearbeitet zu werden: Das ist die ideale Gelegenheit, um von zu Hause aus zum Beispiel Rechnungen und Angebote zu schreiben.
Im Artikel "Arbeiten im Homeoffice: Das solltest du wissen" gibt es praktische Tipps und Hintergrundinfos.
Auch Ihre Online-Profile oder Ihre Website könnten vielleicht einen Frühjahrsputz vertragen. Sie haben bereits ein Profil auf dem Suchportal Dein Heizungsbauer oder möchten eins anlegen? Dann loggen Sie sich über MyWOLF ein und kontrollieren Sie Ihre Daten. So finden Kunden noch schneller den Weg zu Ihnen und können sich bereits vorab von Ihrem Betrieb überzeugen!
Denken Sie auch daran, Ihre Kunden über geänderte Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten auf Ihrer Website und in anderen Einträgen im Internet (z.B. Google MyBusiness, Social Media) zu informieren.
Zudem können Sie die Zeit nutzen, um sich weiterzubilden. Schauen Sie zum Beispiel unsere Service- und Produktvideos auf Youtube oder Webinare der bekannten Branchenmagazine oder Verbände.
Aufgrund des Corona-Virus wurden größere Veranstaltungen abgesagt. Dazu gehören auch einige der wichtigsten Messen der SHK-Branche. Viele der Veranstalter haben jedoch schon Ersatztermine bekanntgegeben.
Zu diesen Zeiten können Sie die Messen voraussichtlich wieder besuchen: