
Im Zuge der zweiten Phase der Corona-Überbrückungshilfe wurden die Förderkonditionen für Unternehmen bundesweit überarbeitet und verbessert. So können seit dem 21. Oktober 2020 auch diejenigen Firmen einen Förderantrag stellen, die von kleineren Umsatzeinbrüchen betroffen waren.
Erfüllt Ihr Unternehmen eines der folgenden Kriterien, können Sie die Unterstützung vom Staat beantragen:
Übrigens: Es sind nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen antragsberechtigt, sondern auch gemeinnützige Organisationen wie Schullandheime, Jugendherbergen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.*
Wie hoch die Förderung ist, ist natürlich ebenso wichtig, wie die Frage danach, wer die Corona-Überbrückungshilfe überhaupt bekommt. Grundsätzlich beträgt die maximale Förderung 50.000 Euro pro Monat. Dabei ist die Höhe des erstatteten Anteils abhängig vom Umsatzeinbruch eines jeweiligen Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat.*
Es gilt: Je höher Ihr Umsatzrückgang, desto höher der prozentuale Fixkostenzuschuss.
| Umsatzeinbruch (im Vergleich zum Vorjahresmonat) | Höhe des erstatteten Anteils |
|---|---|
| >70 Prozent | 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten |
| ≥50 Prozent und ≤70 Prozent | 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten |
| ≥30 Prozent und <50 Prozent | 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten |
Förderfähige Fixkosten sind zum Beispiel Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Das heißt, dass Kosten für bestimmte Investitionen anteilsmäßig erstattet werden. Hierunter fallen auch die Kosten für die Anschaffung von Luftreinigern*. Denn Luftreiniger können laut dem Umweltbundesamt als unterstützende Maßnahme zur Luftreinigung verwendet werden, um das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren.**
Durch die attraktiven Förderkonditionen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, über solche Investitionen auch in Ihrem Unternehmen nachzudenken.
Der WOLF AirPurifier wurde speziell dafür entwickelt, in Räumen ohne großen Aufwand nachträglich installiert zu werden. Dabei ist der WOLF AirPurifier grundsätzlich für alle Räume mit einer Größe von bis zu 60 Quadratmetern geeignet. Durch den Einsatz modernster EC-Ventilatorentechnik, wird ein 6-facher Luftaustausch pro Stunde erreicht.
Ja, wenn Ihr Unternehmen die Förderkriterien der Überbrückungshilfe erfüllt, können Sie eine anteilsmäßige Förderung für diesen Luftreiniger erhalten.
Wollen Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen, so muss dieser online bis zum 31. Dezember 2020 von einem prüfenden Dritten auf der Antragsplattform abgegeben werden. Prüfende Dritte können beispielsweise Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende oder vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sein.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website zur Überbrückungshilfe.
Nein, Sie können die Förderung für den Luftreiniger auch nachträglich beantragen. Die Investitionen können hierbei sogar schon vor dem 1. September 2020 getätigt worden sein. Beachten Sie dabei jedoch die oben genannten Voraussetzungen sowie das Förderlimit von maximal 50.000 EUR pro Monat.