Allgemeine Geschäftsbedingungen

der WOLF GmbH

  • 1. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) enthalten die grundlegenden Regelungen für Einkäufe von Verbrauchern im Onlineshop www.wolf.eu der Wolf GmbH, Industriestr. 1, 84048 Mainburg, (im Folgenden „Verkäufer“).

    1.2. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit ihre Geltung vom Verkäufer nicht ausdrücklich bestätigt worden ist.

    1.3. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der als natürliche Person den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    1.4. „Onlineshop“ im Sinne dieser AGB ist der vom Verkäufer unter www.wolf.eu/shop zum Abruf bereitgehaltene Onlineshop.

    2. Vertragsschluss

    2.1. Die wesentlichen Merkmale der Waren werden in den jeweiligen Artikelbeschreibungen des Onlineshops dargestellt. Die Darstellung der Artikel im Onlineshop stellen noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. 

    2.2. Wenn der Kunde den Bestellvorgang durch Anklicken des entsprechenden Buttons beendet, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer ab. Der Eingang des Angebotes wird mit Zusendung einer Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Verkäufer erklärt die Annahme oder Ablehnung des Angebotes des Kunden innerhalb einer Frist von maximal fünf Tagen nach Bestelleingang durch eine ausdrückliche Erklärung. Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich. Wählt der Kunde eine von dem Verkäufer zur Verfügung gestellte Zahlungsart, bei der der Zahlungsvorgang bei oder unmittelbar nach der Bestellung ausgelöst wird, kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen bereits mit Bestätigung der Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande.

    2.3. Die Abgabe aller Artikel erfolgt in handelsüblichen Mengen. Der Verkäufer behält sich vor, darüber hinausgehende Bestellungen nicht entgegenzunehmen. 

    2.4. Der wesentliche Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Verkäufer geschlossenen Vertrages ergibt sich aus diesen AGB sowie den konkreten, im Rahmen der Bestellung übermittelten Angaben und Bestelldaten. Die AGB und die Bestelldaten werden dem Kunden von dem Verkäufer mit der Bestätigungs-E-Mail übermittelt. Die Bestelldaten kann der Kunde im passwortgeschützten Nutzerkonto des Onlineshops einsehen. Die AGB sind lediglich in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Onlineshops abrufbar.

    3. Widerrufsrecht

    3.1. Haben Sie als Verbraucher im Onlineshop Waren bestellt, steht Ihnen insoweit ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, für das die nachstehend unter Ziffer 3.2 wiedergegebene Widerrufsbelehrung gilt. Das Muster-Widerrufsformular, auf das jeweils Bezug genommen wird, finden Sie unter Ziffer 3.3.

    3.2. Widerrufsbelehrung

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wolf GmbH, Industriestraße 1, 84048 Mainburg, Tel. +49 (0) 8751/74-1179, Fax. +49 (0) 8751/74-1905, E-Mail: hoc@wolf.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Im Fall der Rücksendung von als „Speditionsware“ gekennzeichneten Produkten, tragen Sie die Rücksendekosten in Höhe von 100 €. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

    3.3. Muster-Widerrufsformular

    Muster-Widerrufsformular herunterladen (PDF)

    4. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen 

    5.1. Sämtliche auf der Website angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abhängig vom Bestellwert und Art der bestellten Ware fallen ggf. zusätzliche Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten an, die gesondert ausgewiesen und berechnet werden.

    5.2. Die Bezahlung ist per Kreditkarte (Visa, Mastercard), Paypal, Sofortüberweisung möglich. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit eines bestimmten Zahlungsmittels besteht für den Kunden nicht. Im Falle der Bezahlung per Kreditkarte oder per Paypal erfolgt die Belastung des Kreditkarten- bzw. Paypal-Kontos des Kunden bereits mit Abschluss der Bestellung. 5.4. Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von der Unzer GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Heidelberg.

    5. Lieferung

    5.1. Liefergebiet ist die Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen den deutschen Inseln.

    5.2. Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. 

    5.3. Der Verkäufer behält sich vor, eine Teilleistung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teilleistung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. 

    5.4. Die Lieferung von Produkten, die als „Speditionsware“ gekennzeichnet sind, erfolgt mittels LKW und "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

    6. Eigentumsvorbehalt

    Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum des Verkäufers.

    7. Haftung

    7.1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden,

    a.  die vom Verkäufer oder seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, 

    b.  die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, 

    c.  die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 7.2) beruhen, 

    d.  die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder

    e.  für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

    Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Verkäufers jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens oder die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind.

    7.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

    7.3. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

    7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zugunsten des Verkäufers geltend in gleicher Weise auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

    8. Verjährung von Mängelansprüchen

     Für Verbraucher gilt gegenüber dem Verkäufer die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware.

    9. Außergerichtliche Streitbeilegung

    9.1. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der Verbraucher weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden können.

    9.2. Der Verkäufer ist allerdings weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit dem Kunden an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    10. Datenschutz

    Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Informationen zur Art und Umfang der Datenverarbeitung und zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung des Verkäufers: Link zu den Datenschutzbestimmungen

    11. Schlussbestimmungen

    11.1. Die für Vertragsabschlüsse zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. 

    11.2. Die Übermittlung der Informationen zu Verträgen erfolgt per E-Mail. Der Kunde stellt deshalb sicher, dass die von ihm bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse funktionsfähig ist und er die E-Mails des Verkäufers empfangen kann und der Zugang nicht durch Spamfilter eingeschränkt oder verhindert wird. 

    11.3. Auf den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Darüber hinaus sind die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz gewähren. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

     

     

    Stand: November 2020

  • Stand: März 2024

    I. Allgemeines

    Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Wolf GmbH mit Unternehmern i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Unternehmer ist hierbei jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Geschäfts in gewerblicher oder selbständiger Eigenschaft handelt.

    Alle Bestellungen von Unternehmern, gleich ob diese über den Onlineshop www.wolf.eu oder auf anderem Wege bei der Wolf GmbH getätigt wurden sowie unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote an Unternehmer erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

    Wir weisen die Käufer gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) darauf hin, dass wir ihre für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeiten und nur firmenintern weitergeben.

    II. Angebote

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), ebenso Erklärungen unserer Vertreter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Wir erbringen keine Planungsleistungen. Vorschläge und Angaben unserer Vertreter sind unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

    III. Preise

    1) Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag laut Preisliste gültigen Preise.

    Teillieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

    2) Wir behalten uns vor, bei Änderungen der Materialeinsatzpreise und der Personalkosten bis zum Liefertag eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Dies gilt jedoch nur für Lieferfristen von mehr als 4 Monaten und für Preisanpassungen bis 10%. Bei höheren Sätzen ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, sind wir berechtigt, uns innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zu lösen.

    IV. Zahlungsbedingungen

    1) Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, gelten die in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Skontierungsfristen und Zahlungsziele beginnen mit Eingang der Rechnung.

    2) Der Käufer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    3) Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

    4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, Nichteinlösung von Wechseln und Schecks, bei Zahlungseinstellung oder bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers mindern, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Ferner sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

    5) Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers die nachfolgenden Bestimmungen der Ziff. IX.

    V. Eigentumsvorbehalt

    1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

    2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer das  (Mit-) Eigentum an der dadurch entstehenden Sache an uns ab und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.

    3) Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verwenden. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Weiterverwendung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

    4) Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Käufers können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

    5) Falls der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen, ganz gleich, wo sie sich befindet. Der Käufer ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns verpflichtet. Zur Geltendmachung unserer Rechte ist er ferner verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

    6) Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

    VI. Fristen für Lieferung/Verzug

    1) Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Wir kommen nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und eine schriftliche Mahnung erfolgt ist. Als Liefertag gilt der Tag der Absendung ab Werk bzw. Lager.

    2) Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Käufer für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Vorzeitige Lieferungen sind zulässig.

    3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns aber nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

    4) Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.  

    VII. Versand

    1) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.

    2) Versandart und –weg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind unserer Wahl überlassen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

    3) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk bzw. Lager verlassen hat.

    4) Verletzt der Käufer seine Mitwirkungspflichten (z. B. durch nicht rechtzeitigen Abruf oder Verweigerung der Annahme), so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und den uns insoweit entstandenen Schaden (insbesondere Einlagerungskosten) einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

    5) Mit fruchtlosem Ablauf der Nachfristsetzung sind wir zudem berechtigt die bestellte Ware zu fakturieren.

    6) Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

    7) Damit gilt die Ware als abgenommen.

    8) Unberührt hiervon bleibt unser Recht, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bzw. Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.

    9) Das Abladen der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers.

    VIII. Sachmängel

    1) Die Waren werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

    2) Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als wir die Garantie als solche ausdrücklich und schriftlich erklärt haben.

    3) Mängelrügen sind unverzüglich – und schriftlich – zu erheben und ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden.

    4) Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos nachbessern oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Wird dies vom Käufer verweigert oder werden Veränderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware vorgenommen, so sind wir von der Mangelhaftung befreit.

    5) Schlägt die Nachbesserung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer uns vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

    6) a) Dem Käufer obliegt die Verantwortung für einwandfreie Wasserbeschaffenheit. Insoweit sind die jeweiligen Anforderungen und Richtlinien an Kessel- und Speisewasser zu beachten. Bei Edelstahlspeichern muss das verwendete Wasser die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Werte erfüllen.

    b) Der Käufer hat, soweit es ihm möglich und zumutbar ist nachzuweisen, dass Sachmängel auf Material- oder Fertigungsfehler der Ware und nicht auf Montagefehler beruhen. Die Kosten der Ermittlung der Fehlerursache und sonstige im Rahmen dieser Pflicht entstehende Aufwendungen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

    7) a) Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Installation, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung, Wartung oder durch Verwendung nicht vorgeschriebener Brennstoffe, Regelgeräte, Feuerungs- und Stromarten, Stromspannungen oder durch falsche Brennerwahl oder -einstellung eintreten, begründen keine Mängelansprüche. Dies gilt auch bei Überlastung und Korrosionsschäden.
    b) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
    c) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

    8) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde. Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.

    9) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

    10)   Die Sachmängelansprüche verjähren wie folgt:
    a) 5 Jahre

    -  Standheizgerät Brennwert

    -  Warmwasserbereiter und Standspeicher

    -  Solarkollektoren

    b) 2 Jahre

    -  Lüftungs- und Klimageräte

    -  Wohnraumlüftung

    -  Gasheizwert- und Gasbrennwertthermen

    -  Gasbrennwert-Zentralen

    -  Wärmepumpen

    -  alle übrigen Produkte

    -  alle übrigen elektrischen und beweglichen Teile, wie Regelgeräte, Armaturen, Brenner

    c) 1 Jahr

    -  Ersatzteile

    Diese Fristen gelten nur soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

    Die Fristen beginnen jeweils am Tag unserer Lieferung.

    11)   Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

    12)   Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

    IX. Haftung

    1) Auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, oder aus deliktischer Handlung haften wir nur

    -   bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln

    -   bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

    -   wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie

    -   bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz)

    2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens.

    3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

    4) Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

    5) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

    X. Rücksendung/Umtausch

    1) Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    2) Rücklieferungen werden nur nach unserer ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung entgegengenommen. 

    3) Eine Gutschrift erfolgt nur in Höhe des Zeitwertes unter Abzug von 25 % Rücknahme- und Überprüfungskosten.

    XI. Exportkontrolle/ Embargoregelungen

    1. Der Käufer darf Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag/ dieser Vereinbarung geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, ausführen oder reexportieren.
    2. Der Käufer bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen, sicherzustellen, dass der Zweck von XI. Absatz 1. nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
    3. Der Käufer richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und erhält ihn aufrecht, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, festzustellen, die den Zweck von XI. Absatz 1. vereiteln würden.
    4. Jeder Verstoß gegen XI. Absätze 1., 2. oder 3. stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieses Vertrages/ dieser Vereinbarung dar, und WOLF hat das Recht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
      - die Beendigung dieses Vertrages/ dieser Vereinbarung
      und
      - die Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5% des Gesamtwerts dieses Vertrages/ dieser Vereinbarung oder des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Wert höher ist.
    5. Der Käufer informiert WOLF unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung von Abschnitt XI. Absätze 1., 2. oder 3., einschließlich etwaiger einschlägiger Aktivitäten Dritter, die den Zweck von XI. Absatz 1. vereiteln könnten. Der Käufer stellt WOLF innerhalb von zwei Wochen nach der einfachen Anforderung durch WOLF die entsprechenden Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß XI. Absätze 1., 2. und 3. zur Verfügung.

    XII. Höhere Gewalt

    1. Keine der Vertragsparteien hat dafür einzustehen, dass sie infolge höherer Gewalt oder sonstiger außerhalb der Kontrolle der Vertragspartei liegender Ereignisse an der Vertragserfüllung gehindert ist.

    2. „Höhere Gewalt" bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist:
      [a] dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und
      [b] dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und
      [c] dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
    3. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei folgenden Ereignissen, die eine Partei betreffen, vermutet, dass sie die Bedingungen (a) und (b) nach Absatz 2 dieser Klausel erfüllen:
      (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, umfassende militärische Mobilisierung;
      (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder an sich gerissene Macht, Aufstand, terroristische Handlungen, Sabotage oder Piraterie;
      (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
      (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlung, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;
      (v) Pest, Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
      (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;
      (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche in Zusammenhang mit der aktuellen Corona Pandemie stehenden Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Leistungen, wie insbesondere behördlich angeordnete Maßnahmen oder Lieferschwierigkeiten und/ oder Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel darstellen.
    4. Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf bei Vertragsbruch befreit, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Unfähigkeit zur Leistung verursacht, vorausgesetzt, dass dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung bei der anderen Partei eingeht. Ist die Wirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die vorstehenden Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Leistung der betroffenen Partei behindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien das, was sie nach dem Vertrag billigerweise erwarten durften, wesentlich entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

    XIII. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort ist Mainburg. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
    2. Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

    XIV. Teilnichtigkeit

    Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

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