
Kommt es zu einer Terminverzögerung auf der Baustelle, muss die Baufirma Sie über die Gründe informieren. Akzeptieren Sie die Verzögerung erst dann, wenn plausible Gründe vorliegen.
Reagiert die Firma auf Ihre Nachfragen zu Gründen sehr ausweichend oder informiert Sie die Firma nur kurz und allgemein, können Sie diese schriftlich dazu auffordern, die Bauarbeiten weiterzuführen.
Die richtige Kommunikation ist jetzt wichtiger denn je. Wir haben Tipps für Sie zusammengestellt:
Da Ratenzahlungen immer erst nach erbrachter Leistung fällig werden, sollten Sie immer den Baufortschritt im Blick haben.
Achten Sie darauf, dass die Höhe der Zahlungsforderungen den vom Unternehmen erbrachten Leistungen entspricht. Sie sollten nie mehr als die erbrachte Bauleistung zahlen. Zahlen Sie zu viel, haben Sie am Ende kein Druckmittel parat, welches die Baufirma zur Beseitigung von Mängeln auffordert.
Und im Falle einer Insolvenz der Firma, wäre das zu viel bezahlte Geld weg.

Es kann dazu kommen, dass Geräte, die in Asien produziert werden, nicht mehr geliefert werden können. In diesem Fall sollten Sie sich über technische Alternativen informieren.
Dabei sind Absprachen mit den Sachverständigen unerlässlich, vor allem wenn es um die Einhaltung von bestimmten Effizienzvorgaben wie zum Beispiel für die KfW-Förderung geht.
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Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch Sie von Einzugsverzögerungen betroffen sind. Ist Ihr Umzugstermin für die nächsten Wochen geplant, sollten Sie diesen im Voraus verschieben oder einen Puffer einplanen.
Dies schließt natürlich auch Absprachen mit Ihrem aktuellen Vermieter mit ein. Fragen Sie nach, ob Sie länger in Ihrer Wohnung bleiben können und kündigen Sie nicht voreilig. Konfrontationen mit Ihrem Vermieter sollten Sie in jedem Fall vermeiden, da ein vorübergehender Umzug ins Hotel nicht nur mit hohen Kosten verbunden ist, sondern auch engen Kontakt zu anderen Menschen erfordert.
Zudem lässt die aktuelle Entwicklung noch nicht vorhersagen, ob Hotels weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Wenn die Corona-Krise als höhere Gewalt definiert wird, ist es wahrscheinlich, dass Baufirmen nicht für Einzugsverzögerungen haften müssen.
Um auf einen möglichen Personalausfall vorbereitet zu sein, sollten Sie frühzeitig mit dem Bausachverständigen in Kontakt treten.
Prüfen Sie gemeinsam, was passieren könnte, wenn sich die Baufirma nicht mehr um die Baustelle kümmern kann. Wir haben eine Übersicht zusammengestellt, welche Punkte Sie dabei beachten sollten:

Wird Ihnen im Rahmen des Abnahmeschreibens eine Frist gesetzt, müssen Sie diese nicht akzeptieren. Wichtig ist es jedoch, auf das Schreiben adäquat zu reagieren. Zwingend notwendig ist eine fiktive Abnahme in Textform.
Diese setzt allerdings die Fertigstellung des Bauwerks voraus. Wir raten Ihnen deshalb, die Abnahme nicht nur schriftlich zu fixieren, sondern in jedem Fall eine Baustellenbegehung durchzuführen. Laden Sie dazu einen Bausachverständigen ein.
Jetzt haben Sie womöglich Zeit für all die Dinge, die bei der Arbeit auf der Baustelle untergehen: Sie planen immer wieder den Innenausbau ihres Hauses? Dann ist jetzt die perfekte Zeit, dies voranzutreiben!
Auch wenn es sich durch die Schulschließungen anbietet, sollten Sie ihre Kinder nicht mit zur Baustelle bringen. Versuchen Sie, die sozialen Kontakte der Kinder auf ein Minimum zu reduzieren und wechseln Sie sich stattdessen bei der Kinderbetreuung einfach mit ihrem Partner ab.
Neben der Arbeit auf der Baustelle, sollten Sie auch in Sachen Finanzierung einen Überblick behalten. Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Bank in Verbindung, um beispielsweise auszuhandeln, dass die zinsfreie Anfangszeit verlängert wird. Versuchen Sie Doppelausgaben, wie Darlehen und Miete zu vermeiden.