Förderservice

Förderung für Ihre Heizung

Zuschuss für Ihr WOLF Produkt sichern

Mit der richtigen Förderung für Ihre Heizung können Sie sich bis zu 40% Ihrer Kosten zurückholen – der WOLF-Förderkompass informiert! Für die staatliche Förderung einer neuen Heizung gibt es derzeit viele Möglichkeiten, egal ob beim Heizungstausch oder bei der Heiztechnik im Neubau: Die Bundesregierung hilft Ihnen durch die BEG-Förderung bei der Finanzierung Ihrer neuen Heizung.

Achtung!

Zum 01.01.2023 gelten neue Förderungskonditionen.

 

Weitere Informationen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie auf der Website der KfW. 
 

Welche Förderung?

Klimapaket 2030 der Bundesregierung

Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 und mit Blick auf das europäische Klimaziel für das Jahr 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 das geänderte Klimaschutzgesetz vorgelegt. Der Bundestag hat die Klimaschutznovelle am 24. Juni 2021 beschlossen. Sie hat am 25. Juni 2021 auch den Bundesrat passiert.

 

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrecht der heute jüngeren Menschen kommt. 

 

Höheres Klimaziel bis 2030

Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern.

 

Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehr, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft. Die Klimaziele werden kontinuierlich per Monitoring überprüft. Der Expertenrat für Klimafragen wird erstmals ab 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.

 

Treibhausgasneutralität bis 2045

Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen.

 

Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

 

Übersicht der Förderprogramme

Fördern und Fordern

Neben dem Fördern setzt die Bundesregierung auch auf Maßnahmen des Forderns. So dürfen, abgesehen von Härtefällen, ab dem Jahr 2026 keine reinen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Außerdem dürfen ab 2024 keine neuen Gasheizungen ohne einen regenerativen Anteil von mindestens 65% mehr neu installiert werden.

 

Der Energieträger Öl gilt als besonders klimaschädlich und wird nur noch in Ausnahmefällen zugelassen.

Umso mehr lohnt sich jetzt die Investition in eine saubere Heizung - vor allem wenn Sie von staatlichen Zuschüssen profitieren können.

 

Förderservice

Bei Fragen rund um die Themen Förderung für Effizienzhäuser oder Einzelmaßnahmen können Sie sich jederzeit an unseren Förderservice wenden. 

Die neue BEG-Förderung

Bewährt hat sich die relativ unkomplizierte Heizungsförderung mit dem festen Zuschuss, die seit vielen Jahren als BAFA-Förderung bekannt ist.

Seit Januar 2021 hat die Bundesregierung nun sämtliche Förderungen für energieeffiziente Gebäude und klimafreundliche Heizungen in der neuen BEG-Förderung zusammengeführt. BEG steht dabei für „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.

 

Was müssen Sie beachten und was ist neu bei der BEG-Förderung von Heizungen?

Für die Förderung von Heizungen spielt das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen die zentrale Rolle. In diesem Förderprogramm hat der Bund die Förderkonditionen der BAFA-Förderung weitgehend übernommen. Wie bisher gibt es für umweltfreundliche Wärmepumpen und Solarheizungen einen Zuschuss vom BAFA, der bis zu 40%* Ihrer Ausgaben für Ihre neue Heizung ausmachen kann.

 

Und nicht nur die Heizung selbst fällt unter die staatliche Förderung: Auch die Kosten für die Installation der neuen und die Demontage der alten Heizung sind in dem Prozentsatz der Förderung enthalten. Hinzu kommen die Verrohrung und der Wärmespeicher.

Sogar Ihre Ausgaben für Umbaumaßnahmen wie den Austausch von Heizkörpern erhalten Sie anteilig vom Staat zurück.

*gilt nur für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (R290) ohne PFAS

WOLF CHA-Monoblock

Wärmepumpe

Insbesondere mit der WOLF CHA-Monoblock profitieren Sie aufgrund des natürlichen Kältemittels ohne PFAS (Propan) von einer Förderung bis zu 40%.

Gerne beraten wir Sie auch zu der Förderung von weiteren WOLF Produkten.

WOLF Wärmepumpe CHA

Förderung Heizung bis zu 40% bei Modernisierung

Wenn Sie beim Heizungstausch auf eine Heizung setzen, die vollständig erneuerbare Energien nutzt, profitieren Sie von einer BEG-Förderung in Höhe von 25%. Vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben sind laut staatlicher Definition zum Beispiel Wärmepumpen.

 

Wenn die neue Heizung einen fossilen Wärmeerzeuger ersetzt, steigt der Fördersatz für Ihre Heizung um 10 Prozentpunkte auf sogar 35%. Da die CHA-Monoblock mit einem natürlichem Kältemittel ausgestattet ist, ist hier sogar eine Förderung bis zu 40% möglich.

Energieeffiziente Anlagentechnik

Förderung für Lüftung und Smarthome

Der Bund hat die BEG-Förderung auch auf neue Maßnahmen zur CO2-Senkung erweitert. So können Sie bis zu 20% Förderung für Lüftungsanlagen und Smarthome-Systeme erhalten.

Wohnraumlüftung

CWL-2

Mit der WOLF Wohnraumlüftung können Sie sich bis zu 20% Förderung sichern!

wolf

Förderung Heizung im Neubau

Mehr zu den aktuellen Förderprogrammen im Neubau erfahren Sie bei unserem Förderservice!

Persönliche Fachberatung

Kontaktieren Sie uns gerne

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie telefonisch über unsere Fördermittel-Hotline:

*zum Ortstarif, Mobilfunkkosten können abweichen.

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