Förderservice

Reform der BEG-Förderrichtlinie

Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kurzfristig zwei wichtige Änderungen vorgenommen.

BEG Einzelmaßnahmen 

Neuerungen zum 15.08.22

 

Die wichtigsten Infos:

  • Insgesamt sinken die Förderungen ab dem 15.08.2022 

  • Antragstellung alter Förderkonditionen inkl. iSFP noch bis 14.08.2022 möglich

  • Gas, Hybrid oder Renewable-ready grundsätzlich nicht mehr förderfähig, aber weiterhin zulässig  

  • iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) entfällt bei fast allen Szenarien 

  • Wärmepumpe im Vergleich zu anderen Wärmeerzeugern stärker gefördert 

  • Wenn Öl- oder alte Gasheizung (ab 20 Jahren) ausgebaut wird +10 % (neue „Gas-Abwrack-Prämie“) 

  • Biomasse-Förderung stark reduziert: Nur noch 10 % oder 20 % wenn eine Öl- oder alte Gasheizung (älter als 20 Jahre) ausgetauscht wird 

 

 

Einzelmaßnahmen Zuschuss 

Zuschuss 

iSFP-Bonus 

Heizungstausch-Bonus 

Wärmepumpen-Bonus 

Max. Fördersatz 

Fach-planung 

Solarthermie 

25 % 

 

 

 

25 % 

50 % 

Biomasse 

10 % 

 

10 % 

 

20 % 

Wärmepumpe 

25 % 

 

10 % 

5 % 

40 % 

Innovative Heizungstechnik 

25 % 

        

10 % 

 

35 % 

EE-Hybrid ohne 
Biomasseheizung 

25 % 

 

10 % 

5 % 

40 % 

EE-Hybrid mit 
Biomasseheizung 

20 % 

 

10 % 

5 % 

35 % 

Wärmenetzanschluss 

25 % 

 

10 % 

 

35 % 

Gebäudenetzanschluss 

25 % 

 

10 % 

 

35 % 

Gebäudenetz Errichtung/ 
Erweiterung 

25 % 

 

 

 

25 % 

Gebäudehülle 

15 % 

5 % 

 

 

20 % 

Anlagentechnik 

15 % 

5 % 

 

 

20 % 

Heizungsoptimierung 

15 % 

5 % 

 

 

20 % 

 

 

Wichtig: Die Förderung bereits geplanter Anlagen jetzt noch beantragen, um die alten Fördersätze zu
bekommen!

Was bedeutet der neue „Heizungs-Tausch-Bonus?“

Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt:

 

  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % (neu) gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.

BEG WG/NWG (systemische Maßnahmen) 

Neuerungen zum 28.07.2022

 

Die wichtigsten Infos:

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzgebäude-Stufe 100 

  • Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen. 

  • Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen. 

  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst. 

 

 

 

Neue Fördersätze ab 28.07.2022 bei der KfW 

 

 

Standard 

Boni 

Max.  

Systemische Maßnahmen
Sanierung Kredit 

Tilgungs-zuschuss 

Zinsvergüns- 
tigung max. 

EE 

NH 

Worst Performing Building 
(ab 22.09.) 

Max. Fördersatz 

EH/EG Denkmal5% 15% 5% 5%  25% 

EH 85 

5% 

15% 

5% 

5% 

  

25% 

EH/EG 70 

10% 

15% 

5% 

5% 

  

30% 

EH/EG 55 

15% 

15% 

5% 

5% 

5% 

40% 

EH/EG 40 

20% 

15% 

5% 

5% 

5% 

45% 

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