
Heizungstausch
Förderung der Heizungsmodernisierung
Durch BEG zur neuen Heizung! Informieren Sie sich hier, welche Förderungen die Bundesregierung für einen Heizungstausch anbietet.
Achtung!
Zum 01.01.2023 gelten neue Förderungskonditionen.
Weitere Informationen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie hier:
Förderung der Heizungsmodernisierung
Seit dem Jahr 2021 steigen die Kosten für die Energieträger Öl und Gas jährlich an. Im Rahmen ihres Klimapakets hat die Bundesregierung eine CO2-Bepreisung für diese fossilen Brennstoffe beschlossen. Doch sie hilft auch allen Bürgern, sie durch Bundesregierung oder staatliche Förderung zu ersetzen.
Denn die Politik hat die Förderung für den Heizungstausch enorm angehoben. Besonders lohnend ist es jetzt, eine alte Ölheizung zu ersetzen. Schließlich werden Ihnen bei der Modernisierung dieser Heizung bis zu 35% der Kosten vom Staat abgenommen. Bei Nutzung eines natürlichem Kältemittels bei der Wärmepumpe sind bis zu 40% Förderung möglich!
Förderservice
Bei Fragen rund um die Themen Förderung für Effizienzhäuser oder Einzelmaßnahmen können Sie sich jederzeit an unseren Förderservice wenden.
Einzelmaßnahmen Modernisierung
Seit Jahresbeginn stellt Ihnen das Förderprogramm der Bundesregierung für den Heizungstausch im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie können über das BEG Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude) einen Zuschuss zu der Modernisierung Ihrer Gas- oder Ölheizung erhalten. Bis zu 40% Förderung für eine neue Luft/Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel sind möglich!
- Sie können anstelle des Zuschusses die Kosten Ihres Heizungstausches von der Steuer absetzen. Dabei können Sie sich über drei Jahre 20% der Kosten des Heizungstausches vom Finanzamt anrechnen lassen.
Spitzenförderung für Wärmepumpenheizung
Welche Bedingungen gelten nun für die neue Heizungsförderung bei bestehenden Gebäuden? Zunächst einmal muss die alte Öl- oder Gasheizung, die Sie beim Heizungstausch erneuern wollen, älter als zwei Jahre sein.
Besonders hoch fällt die Förderung für den Heizungstausch aus, wenn Sie sich bei Ihrer Modernisierung für eine Wärmepumpe entscheiden: Bei vollständig mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beträgt der Fördersatz 25%.
Auch die Kosten für die Installation, die Entsorgung der alten Heizung, die Verrohrung und einen Wärmespeicher zählen bei der Förderung des Heizungstausches dazu. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, für deren Betrieb eine Fußbodenheizung optimal ist, oftmals jedoch schon der einfache Austausch einzelner Heizkörper schon ausreicht, trägt die staatliche Förderung auch zu diesen Kosten einen Anteil von 35% bei.*
*bei einem natürlichem Kältemittel sind biszu 40% Förderung möglich.
Modernisierung ihres alten Wärmeerzeugers besonders attraktiv dank Heizungstausch-Bonus
Der Fördersatz von 25% steigt um zehn Prozentpunkte auf 35%, wenn Sie ihre alte Ölheizung oder Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist (Ausnahme Gas-Etagenheizungen, Alter nicht relevant) gegen eine moderne Luft/Wasser-Wärmepumpe tauschen.
Persönliche Fachberatung
Kontaktieren Sie uns gerne
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie telefonisch über unsere Fördermittel-Hotline:
- Tel.: 08751/74-1184*
- Web: foerderung.wolf.eu
Sie interessieren sich für ein Effizienzhaus?
Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch gerne einen Energieeffizienz-Experten, der Sie bei der Beantragung der Förderung unterstützt. Die Vermittlung übernimmt die febis Service GmbH. Der Förderservice ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem anfallenden Aufwand.
*zum Ortstarif, Mobilfunkkosten können abweichen.
