Sie wählen Ihr Heizsystem frei, eine feste 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien gibt es für neu eingebaute Heizungen nicht. Entscheiden Sie sich für eine neue Gas- oder Ölheizung, greift die Bio-Treppe mit steigenden Anteilen an Bio-Brennstoffen. Ihre bestehende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren.
Heizungsgesetz
Welche Heizung ist erlaubt?
Das Heizungsgesetz GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) regelt den Heizungstausch in Deutschland und hat das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Eigentümer wählen ihre Heiztechnik frei, es gibt dafür keine Pflicht mehr zum Einsatz von 65% erneuerbarer Energien. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt stattdessen ab 2029 die Bio-Treppe, ein schrittweise steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Dieser Artikel fasst die zentralen Regeln zusammen, die für die Heizungswahl entscheidend sind.
01. Heizungsgesetz: Das Wichtigste in Kürze
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bildet den gesetzlichen Rahmen für Heizung und Gebäude. Es hat das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Für neu eingebaute Heizungen gibt es keine feste 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien.
Sie wählen Ihre Heiztechnik frei: Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse, Hybrid, KWK-Anlage, Gas oder Öl.
Neue Gas- und Ölheizungen setzen ab 2029 wachsende Anteile an Bio-Brennstoffen ein (Bio-Treppe).
Bestehende Heizungen dürfen Sie weiter betreiben, ein Betriebsverbot oder eine Austauschpflicht gibt es nicht.
Neubauten entstehen ab 2030 als Nullemissionsgebäude.
Die BEG-Förderung unterstützt den Umstieg auf ein modernes Heizsystem.
Was ist das Heizungsgesetz?
Das Heizungsgesetz ist die verbreitete Bezeichnung für die gesetzlichen Regeln zum Heizungstausch. Maßgeblich ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat. Der Kern: Es gibt keine Vorgabe für eine EE-Wärmeversorgung, Sie wählen das System, das zu Ihrem Gebäude passt.
Statt einer starren Quote beim Einbau greifen die Anforderungen an anderer Stelle, nämlich beim Brennstoff und beim Standard für Neubauten. Viele Inhalte des früheren GEG existieren im GModG weiter, etwa die Vorgaben zum baulichen Wärmeschutz bzw. zur Energieeffizienz der Gebäudehülle. Neu geregelt sind vor allem die Bedingungen für den Heizungstausch.
Das große Ziel bleibt bestehen: Bis 2045 sollen Gebäude kein CO2 mehr ausstoßen. Für 2030 ist eine Zwischenbewertung zum neuen Gesetz vorgesehen. Hängt der Gebäudesektor dem Ziel hinterher, justiert die Bundesregierung nach.
GModG, GMG, GEG: Was steckt dahinter?
Hinter dem Begriff „Heizungsgesetz“ stehen drei Abkürzungen, die eng zusammenhängen:
- GModG: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist der heute geltende Nachfolger des GEG und regelt die Anforderungen an Gebäude und Heizungen, vom Heizungstausch bis zum Neubaustandard.
- GMG: Diese Abkürzung stammt aus der politischen Debatte und meint dasselbe Gesetz.
- GEG: Das Gebäudeenergiegesetz war das frühere Regelwerk für Gebäude und Heizungen.
Entscheidend für Sie ist, welche Heizung Sie einbauen dürfen und welche Anforderungen dabei gelten. Genau das klären die nächsten Abschnitte.
Diese Heizsysteme dürfen Sie einbauen
Ein zentraler Punkt des Heizungsgesetzes: Für eine neu eingebaute Heizung gilt keine feste Pflicht, mindestens 65% erneuerbare Energien einzusetzen. Damit steht Ihnen die gesamte Bandbreite offen. Erlaubt sind unter anderem:
- Wärmepumpe
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Biomasseheizung, etwa mit Holzpellets
- Hybridheizung aus fossilem Erzeuger und Wärmepumpe
- hocheffiziente KWK-Anlage
- Gas- oder Ölheizung
Eine Ausnahme ist, wenn die Kommune für das Gebiet, in dem Sie wohnen, einen sogenannten „Anschluss- und Benutzungszwang“ für ein Wärmenetz ausgesprochen hat. In diesem Fall kommen Sie meistens nicht darum herum, Ihr Haus an dieses Wärmenetz anzuschließen. Informieren Sie sich über die konkreten Anforderungen und mögliche Ausnahmen.
Ihre bestehende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren, ein Betriebsverbot gibt es nicht. Die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer fossilen Heizung fällt weg.
Wenn Sie für eine Wärmepumpe das Förderangebot der Bundesregierung BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) nutzen möchten, muss eine neue technische Vorgabe beachtet werden: Die Hausbesitzer müssen ein Smart Meter Gateway mit Steuerungsbox beim Messstellenbetreiber bestellen. Für eine Förderung ab 01. Juli 2027 müssen diese Geräte auch über eine bidirektionale programmierbare Schnittstelle verfügen. Über diese Schnittstelle lässt sich die Wärmepumpe netzdienlich steuern, etwa wenn viel oder wenig Strom produziert wird.
Top Beratung bei WOLF
Wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe für Ihr Bestandsgebäude oder einen Neubau suchen, sollten Sie sich eingehend beraten lassen. Die richtige Dimensionierung und eine sorgfältige Planung sind entscheidend für eine effiziente Heizung. Die Experten von WOLF Heiztechnik helfen Ihnen gerne weiter.
Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, kommt nicht ganz ohne Klimaauflage aus. Für diese Systeme greift die sogenannte Bio-Treppe: ein Mindestanteil an Bio-Brennstoffen, der in vier Stufen ansteigt:
Stufe | Mindestanteil |
ab 01.01.2029 | 10% |
ab 01.01.2030 | 15% |
ab 01.01.2035 | 30% |
ab 01.01.2040 | 60% |
Zu den Bio-Brennstoffen zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und grüner Wasserstoff. Ab dem 01.01.2045 werden voraussichtlich 100% Bio-Brennstoffe genutzt werden müssen. Das wird in einem extra Gesetz bis 01. Dezember 2026 geregelt. Die gestaffelten Stufen wirken wie eine lange Übergangsfrist: Eine neue Gasheizung lässt sich zunächst mit geringem Bio-Anteil betreiben, muss aber mit der Zeit deutlich mehr grüne Energie einsetzen.
Die gute Nachricht: Die erste Stufe erreichen Sie auch ohne teure Beimischung. Drei Wege führen zum Ziel:
- Hybridheizung: ein fossiler Wärmeerzeuger, kombiniert mit einer Wärmepumpe
- Solarthermie: eine ausreichend groß dimensionierte Anlage auf dem Dach
- Wohnraumlüftung: eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die einen Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 73% und eine Leistungszahl von mindestens 10 erreicht und das ganze Gebäude versorgt
✓ Der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung erfordert keinen Eingriff an der bestehenden Heizung.
✓ Sie lässt sich unabhängig vom Heizsystem nachrüsten und erfüllt die erste Stufe der Bio-Treppe sofort, ganz ohne Beimischung von Bio-Brennstoffen.
✓ Mit einer WOLF Lüftungsanlage profitieren Sie von einem Wärmerückgewinnungsgrad von bis zu 99% und sorgen gleichzeitig für dauerhaft frische Raumluft.
Wohnraumlüftung CWL-2
Dank einer Lüftungsanlage profitieren Sie dauerhaft von sauberer Luft, ohne Energie wortwörtlich zum Fenster hinauszuwerfen. Weitere Vorteile, alle Typen sowie Hinweise zum Neubau und Bestandsgebäude finden Sie hier.
Zusätzlich gilt ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote. Sie richtet sich ausschließlich an die Lieferanten von Gas und Heizöl, die den Brennstoff automatisch mit einem grünen Anteil mischen müssen. Dieser Anteil startet niedrig und wächst schrittweise. Sie als Eigentümer müssen dafür nichts veranlassen, das gilt auch für ältere Bestandsheizungen, die einfach weiterlaufen. Bauen Sie eine neue Heizung ein, kommt zusätzlich die Bio-Treppe hinzu; der grüne Anteil aus der Quote wird dabei angerechnet.
✓ WOLF Geräte sind „Bio-ready“ und verarbeiten die vorgesehenen Bio-Anteile ohne Umbau.
✓ So bleiben Sie flexibel, falls Gas oder Öl für Ihr Gebäude die wirtschaftlichere Wahl ist.
Warum die Wärmepumpe vorne liegt
Eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung ist in der Anschaffung preiswert, doch ihre Betriebskosten hängen an Faktoren, die Sie nicht steuern: am CO₂-Preis, der über den europäischen Emissionshandel weiter steigt, und am Gas und Öl selbst, die durch die Bio-Treppe, die knappen grünen Brennstoffe und über ihre endliche Verfügbarkeit teurer werden.
Die Wärmepumpe entkoppelt Sie davon. Sie gewinnt Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und punktet gleich mehrfach:
- Kein Brennstoff nötig: Weder Bio-Treppe noch Grüngasquote betreffen die Wärmepumpe.
- Günstiger mit der Energiewende: Je mehr erneuerbarer Strom ins Netz fließt, desto sauberer und preiswerter heizt sie.
- Auf Dauer wirtschaftlich: Über die Betriebsjahre gerechnet, liegt die Wärmepumpe klar vorn.
Die CHA-Monoblock von WOLF
Diese moderne Luft/Wasser-Wärmepumpe schont nicht nur die Umwelt, weil sie keine fossilen Brennstoffe nutzt und effizient heizt. Sie verwendet auch das natürliche Kältemittel Propan beziehungsweise R290, dessen Treibhauspotenzial deutlich geringer ist als andere Kältemittel.
Für Neubauten gilt nach dem Heizungsgesetz eine strengere Regel als im Bestand. Ab dem 1. Januar 2030 muss jedes neue Gebäude ein Nullemissionsgebäude sein. Es zeichnet sich durch eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aus, verbraucht wenig Energie und stößt am Standort kein CO₂ aus fossilen Brennstoffen aus. Für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt dieser Standard schon ab 2028.
Hinzu kommt die bundesweite Solarpflicht: Neue Gebäude planen Sie von Anfang an so, dass sich ihr Dach optimal für eine Solaranlage nutzen lässt. Ab dem 1. Januar 2030 muss Ihr neues Wohngebäude zusätzlich mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet sein.
Damit fällt die klassische fossil betriebene Heizung im Neubau praktisch aus dem Rennen. Der Grund liegt in der Bio-Treppe: Sie schreibt nur einen anteiligen Einsatz grüner Brennstoffe vor, den Rest verbrennt eine Öl- oder Gasheizung weiterhin fossil. Genau dieses CO₂ am Gebäude lässt der Nullemissionsstandard nicht zu. Wer neu baut, greift deshalb zu einer Wärmepumpe, einem Wärmenetzanschluss oder einer Solarthermieanlage, also zu Systemen, die die Vorgabe von vornherein erfüllen.
Wer von einer fossilen Heizung auf ein modernes System wechselt, muss die Investition nicht allein stemmen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beteiligt sich an den Kosten und macht besonders den Umstieg auf eine Wärmepumpe attraktiv.
Ihre persönliche Förderhöhe steht allerdings nicht fest, sondern ergibt sich aus mehreren Faktoren, unter anderem der Art und Nutzung Ihres Gebäudes, Ihrem Einkommen und dem Zeitpunkt Ihres Vorhabens.
Hinzu kommt: Der Bund justiert die Bedingungen von Zeit zu Zeit nach. Ein Blick auf den aktuellen Stand vor der Entscheidung lohnt sich deshalb, idealerweise mit einem Fachbetrieb an Ihrer Seite.
Alle Förderdetails im Überblick
Die KfW fördert den Heizungstausch mit einem Zuschuss. Stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen.
- Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
- Grundförderung: 30% dieser Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16% zusätzlich für Selbstnutzer beim Austausch einer alten fossilen Heizung
- Einkommensbonus: 40% bis 30.000 €, 30% bis 40.000 €, 10% bis 50.000 € zu versteuerndes Einkommen (nur Selbstnutzer, mit einem minderjährigen Kind gelten 10.000 € mehr)
- Maximal: 80% der Kosten, also höchstens 22.400 € für die erste Wohneinheit
- Ab Februar 2027: förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus sinken halbjährlich
05. Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz
Solange sie funktioniert. Das Heizungsgesetz beinhaltet kein Betriebsverbot für Ihre Gasheizung. Sie dürfen bestehende Anlagen weiter nutzen und reparieren. Über die Grüngasquote mischen Lieferanten dem Brennstoff jedoch einen wachsenden grünen Anteil bei, was die Heizkosten über die Jahre erhöht.
Nein, das Heizungsgesetz schreibt keine bestimmte Heizung vor. Neben der Wärmepumpe sind Fernwärme, Biomasse, Hybridsysteme, hocheffiziente KWK-Anlagen sowie Gas- und Ölheizungen erlaubt. Die Wärmepumpe fällt allerdings weder unter die Bio-Treppe noch unter die Grüngasquote.
Den größten Zuschuss erhalten in der Regel Haushalte, die mehrere Förderbausteine kombinieren, etwa eine Grundförderung mit Zuschlägen für ein niedriges Einkommen oder für den frühzeitigen Austausch einer alten fossil betriebenen Heizung. Da der Bund die Bedingungen regelmäßig anpasst, lohnt sich ein frühes Handeln und eine Prüfung der aktuellen Konditionen mit einem Fachbetrieb.
Die Bio-Treppe betrifft neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des GModG eingebaut wurden, sowohl beim Austausch im Bestand als auch im Neubau. Ältere Bestandsanlagen sind nur betroffen, sofern sie ab dem 01. Januar 2024 eingebaut wurden (dann gilt für sie die Bio-Treppe des Vorgängergesetzes GEG). Über den Brennstoff erreicht Sie aber in jedem Fall die Grüngas- und Grünheizölquote der Lieferanten, auch ohne Heizungstausch. Wärmepumpen, Wärmenetze und Biomasseheizungen sind von der Bio-Treppe nicht betroffen.
Für Mietwohnungen gibt es eine Kostenbremse. Setzt ein Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung ein, tragen Vermieter und Mieter die Zusatzkosten für Netzentgelte, CO₂-Preis und Bio-Anteil zunächst je zur Hälfte, bis zu einem Bioanteil von 30% (Jahr 2035). Darüber hinaus bleibt der Vermieteranteil eingefroren, die Mehrkosten tragen dann die Mieter allein. Verankert ist diese Aufteilung im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (in Ausnahmefällen muss der Vermieter lediglich die Hälfte der CO2-Kosten tragen, s. §5d des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes).
Für neu eingebaute Heizungen gelten folgende Mindestanteile:
● ab 01.01.2029: mindestens 10%
● ab 01.01.2030: mindestens 15%
● ab 01.01.2035: mindestens 30%
● ab 01.01.2040: mindestens 60%
(für die Zeit ab 2045: wird bis 01. Dezember 2026 entschieden)
Das hängt davon ab, wann die Heizung eingebaut wurde.
- Bei einer älteren bestehenden Gas- oder Ölheizung, eingebaut bis 31. Dezember 2023, muss der Verbraucher grundsätzlich keinen besonderen Tarif bestellen. Die allgemeine Grüngas-/Grünheizölquote richtet sich an die Brennstofflieferanten.
- Für Heizungen, die bereits unter den bisherigen Vorgaben des GEG eingebaut wurden, ab dem 01. Januar 2024, gelten weiterhin die für diese Anlagen dort festgelegten Anforderungen.
- Wird eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach Inkrafttreten des GModG eingebaut, muss der Eigentümer sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Anteile klimafreundlicher Brennstoffe eingehalten werden. Ab 2029 sind das zunächst mindestens 10%. Dafür ist in der Regel ein entsprechend geeigneter Tarif erforderlich.
Der Brennstofflieferant bestätigt die Erfüllung mit der Abrechnung. Der Eigentümer beziehungsweise Belieferte muss die Abrechnungen und Bestätigungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
Städte und Gemeinden erstellen weiterhin einen Wärmeplan, der zeigt, wo künftig ein Wärmenetz infrage kommt und wo eine dezentrale Lösung wie die Wärmepumpe sinnvoller ist. Für Ihre Heizungswahl hat er aber keine bindende Wirkung, er dient nur als Orientierung. Nur eine zusätzliche Fernwärmesatzung Ihrer Kommune kann einen Anschlusszwang auslösen, das ist unabhängig vom Wärmeplan selbst.
Das Heizungsgesetz GModG lässt Ihnen Wahlfreiheit: Sie wählen die Heizung, die zu Ihrem Gebäude passt. Fossil betriebene Heizsysteme sind erlaubt, doch Bio-Treppe, Grüngasquote und steigende CO₂-Preise verteuern sie Schritt für Schritt.
Die Wärmepumpe unterliegt keiner Brennstoffquote und keinem CO₂-Preis. Wer sich dennoch für Gas oder Öl entscheidet, sollte auf ein „Bio-ready"-Gerät setzen.
Lassen Sie sich beraten und finden Sie heraus, welche Lösung zu Ihrem Gebäude, Ihrem Budget und Ihren Plänen passt.