WOLF Hochwasserhilfe
Bis zu 750 € Unterstützung für Ihren Heizungstausch*
In Ihrer Notlage lassen wir Sie nicht allein. Nutzen Sie unsere Unterstützung, um Ihre Heizung auszutauschen und den Wiederaufbau mit WOLF Heiztechnik zu erleichtern.
So funktioniert die WOLF Hochwasserhilfe
Wir von WOLF möchten Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen und bieten Ihnen schnell und unkompliziert finanzielle Unterstützung für den Austausch Ihrer beschädigten Heizungsanlage. Zudem priorisiert WOLF Serviceeinsätze in den betroffenen Gebieten und stellt die Material- und Ersatzteilversorgung in Kooperation mit den Großhandelspartnern sicher.
In drei Schritten zur WOLF Hochwasserhilfe:
1. Beschädigte Heizungsanlage ersetzen: Lassen Sie sich von einem WOLF Fachhandswerksbetrieb oder uns beraten und wählen Sie Ihr neues Heizsystem. Für den Austausch Ihrer beschädigten Anlage bieten wir zwei Gutschriften:
- 500 € für den Einbau eines neuen Gas- oder Öl-Brennwertgeräts von WOLF.
- 750 € für den Einbau einer neuen WOLF Wärmepumpe.
2. Nachweis über Hochwasserschaden: Zur Teilnahme benötigen wir einen offiziellen Nachweis über den Hochwasserschaden. Dieser kann in Form eines behördlichen Betroffenheitsnachweises erbracht werden.
3. Hochwasserhilfe beantragen: Beantragen Sie Ihre Hilfe online über unser Formular. Dazu benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten und einem Schadensnachweis lediglich die Rechnung Ihres neuen Heizsystems. WOLF meldet sich nach der Prüfung der Unterlagen umgehend bei Ihnen.
Staatliche Förderung nutzen
Kombinieren Sie die staatliche Unterstützung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit unserer WOLF Hochwasserhilfe und greifen Sie so auf weitere finanziellen Erleichterungen zurück, die Ihnen zustehen. Diese staatliche Förderung unterstützt Sie dabei, Ihre Heizungsanlage effizient, nachhaltig und kostensparend zu modernisieren. Klicken Sie auf den nachfolgenden Button für weitere Informationen oder springen Sie direkt zum WOLF Förderservice, der Sie vollumfassend bei der Beantragung unterstützt.*
Teilnahmebedinungen für die Hochwasserhilfe
Diese Teilnahmebedingungen helfen sicherzustellen, dass die Unterstützung schnell und effizient den betroffenen Haushalten zugutekommt.
- Gültigkeitsbereich: Die Aktion gilt ausschließlich für Heizungsanlagen, die in den durch Hochwasser betroffenen Postleitzahlgebieten in Deutschland installiert werden.
- Antragsfrist: Der Antrag auf die Hochwasser-Unterstützung muss fristgerecht innerhalb des Aktionszeitraums eingereicht werden.
- Aktionszeitraum: Die Aktion läuft vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2024.
- Einlösung pro Wärmeerzeuger: Die Hochwasser-Unterstützung kann pro installiertem WOLF Wärmeerzeuger nur einmalig eingelöst werden.
- Nachweis des Hochwasserschadens: Ein offizieller Nachweis über den Hochwasserschaden ist erforderlich. Dieser kann in Form eines behördlichen Betroffenheitsnachweises erbracht werden.
- Einbau und Nachweis: Der WOLF Wärmeerzeuger muss im Aktionszeitraum eingebaut und die Installation durch eine Rechnung des Fachhandwerksbetriebs nachgewiesen werden.
- Kombinierbarkeit: Diese Aktion ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
- Zuschusshöhe:
500 € Zuschuss für den Einbau eines neuen Gas- oder Öl-Brennwertgeräts von WOLF.
750 € Zuschuss für den Einbau einer neuen WOLF Wärmepumpe.
*Für den Fall, dass Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nutzen, mindert die Inanspruchnahme der WOLF Hochwasserhilfe die förderfähigen Gesamtausgaben und ist von Ihnen als Antragsteller gegenüber dem Fördermittelgeber anzuzeigen. Soweit nach Abzug der finanziellen Unterstützung im Rahmen der WOLF Hochwasserhilfe die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben nicht (mehr) erreicht ist, führt dies zu einer Minderung der Fördersumme. Soweit Sie andere Förderprogramme in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte, dass die Inanspruchnahme der WOLF Hochwasserhilfe auch auf die jeweilige Förderung Auswirkung haben könnte und gegenüber dem Fördermittelgeber anzuzeigen ist.