Heizung im Mehrfamilienhaus

Heizung fürs Mehrfamilienhaus

Diese Systeme passen zu Neubau und Altbau

Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern stehen bei der Heizungsplanung vor anderen Fragen als Besitzer eines Einfamilienhauses. Mehrere Parteien, unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten und ein oft historisch gewachsener Gebäudebestand machen die Entscheidung komplexer. Seit der Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes können Sie das Heizsystem frei wählen, sollten aber dennoch die künftigen Kosten im Blick haben. Dieser Ratgeber ordnet die verfügbaren Heizarten ein und erklärt die Unterschiede zwischen Etagen- und Zentralheizung.

Heizung im Mehrfamilienhaus: Das Wichtigste in Kürze

In Mehrfamilienhäusern heizt heute mit großem Abstand die Zentralheizung; Etagenheizungen und Fernwärme spielen eine kleinere, aber weiterhin relevante Rolle.

Seit der Reform zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entscheiden Eigentümer frei zwischen Wärmepumpe, Gas-, Öl-, Pellet- oder Fernwärmelösung.

Die KfW fördert den Heizungstausch weiterhin, wobei der maximale Zuschuss im Mehrfamilienhaus mit jeder weiteren Wohneinheit steigt.

Bei Gasetagenheizungen lohnt sich vor jedem Neukauf ein Blick auf die Gesamtgebäudestrategie, da sich Einzelentscheidungen später nur schwer korrigieren lassen.

Vermieter organisieren die zentrale Heizungsanlage, während Mieter über die Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung an den laufenden Kosten beteiligt werden.

Welche Heizung passt zu einem Mehrfamilienhaus?

Die passende Heizung für ein Mehrfamilienhaus hängt vor allem von drei Faktoren ab: dem Gebäudealter, der vorhandenen Verteilstruktur und der Zahl der Wohneinheiten. Anders als im Einfamilienhaus muss die Anlage nicht nur einen Haushalt, sondern gleichzeitig mehrere Parteien mit unterschiedlichem Verbrauchsverhalten zuverlässig versorgen. Das erhöht die Anforderungen an Dimensionierung, Redundanz und die spätere Kostenverteilung.

 

Für die erste Einordnung lohnt sich ein Blick auf die Ausgangslage: Handelt es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude? Gibt es bereits eine Zentralheizung oder einzelne Gasthermen je Wohnung? Wie hoch ist der energetische Sanierungsstand? Erst danach lässt sich sinnvoll zwischen Wärmepumpe, Gas-, Fernwärme- oder Pelletlösung sowie deren Hybridvarianten wählen.

 

Möchten Sie konkret in eine Wärmepumpe fürs Mehrfamilienhaus einsteigen, liefert unserRatgeber zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus die technischen Details zu Anlagentypen, Dimensionierung und Kosten.

Zentralheizung oder Etagenheizung: Was ist der Unterschied?

Zentralheizung und Etagenheizung unterscheiden sich vor allem darin, wo die Wärme erzeugt wird und wer sie verantwortet. Bei der Zentralheizung versorgt ein gemeinsamer Wärmeerzeuger, meist im Keller, alle Wohnungen im Haus. Bei der Gasetagenheizung besitzt jede Wohnung eine eigene, kleine Gastherme, die ausschließlich diese eine Einheit versorgt.

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Beide Systeme haben in der Praxis feste Vor- und Nachteile:

 

Zentralheizung

  • Ein Wärmeerzeuger für das gesamte Gebäude, dadurch muss nur ein Gerät gewartet werden; ein einfacher Fachbetrieb-Kontakt reicht aus.
  • Eignet sich besonders gut für spätere Umstellungen auf Wärmepumpe, Pellet oder Fernwärme, da nur eine zentrale Anlage getauscht wird.
  • Die Heizkosten werden verbrauchsabhängig auf die Wohnparteien umgelegt.

 

Gasetagenheizung

  • Jede Partei zahlt ihren eigenen, direkt zurechenbaren Gasverbrauch. Das ist für Mieter oft transparenter, da keine Umlage über eine Heizkostenabrechnung nötig ist.
  • Höherer Wartungsaufwand insgesamt, da mehrere Einzelanlagen statt einer zentralen Anlage betreut werden.
  • Eine spätere Umrüstung auf ein anderes System ist technisch aufwändiger, weil nicht nur ein Wärmeerzeuger, sondern potenziell jede einzelne Etagentherme betroffen ist.

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Wann lohnt sich der Wechsel von Etagen- zu Zentralheizung?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gibt es keine Verfahrenspflichten für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Gasetagenheizungen. Eine gesetzliche Frist zur Entscheidung besteht aktuell nicht mehr.

 

Das bedeutet aber nicht, dass sich die Entscheidung erübrigt. Fällt eine Etagentherme aus, ist es wirtschaftlich meist sinnvoller, die Gesamtstrategie für das Gebäude zu prüfen, statt Etagentherme für Etagentherme einzeln zu ersetzen. Eine spätere Zentralisierung wird technisch aufwändiger, je mehr neue Einzelanlagen zwischenzeitlich eingebaut wurden.

Welche Heizarten kommen für ein Mehrfamilienhaus infrage?

Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz können sich Eigentümern beim Heizungstausch zwischen allen Systemen entscheiden: Wärmepumpen, Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, Fernwärmeanschlüsse, Pelletheizungen sowie deren Hybridkombinationen. Welches System sich lohnt, hängt von Gebäudegröße, Anschlussmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten und der umsetzbaren Investitionshöhe ab.


  • Wärmepumpe

    Für Mehrfamilienhäuser hat sich vor allem die Luft/Wasser-Wärmepumpe als Lösung etabliert, da sie im Gegensatz zur Sole/Wasser-Wärmepumpe und Wasser/Wasser-Wärmepumpe ohne Bohrgenehmigung auskommt und sich auch nachträglich gut integrieren lässt.

  • Gasheizung

    Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen bleiben nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz grundsätzlich zulässig. Für sie gilt aber die sogenannte Bio-Treppe: Sie müssen einen wachsenden Anteil an Bio-Brennstoffen wie Biomethan einsetzen, wodurch die Betriebskosten einer solchen Heizung absehbar weiter steigen. Die erste Stufe erfüllen Eigentümer unter anderem durch den Einbau einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Wer sich von dieser Entwicklung unabhängig machen möchte, findet in unserem Ratgeber zur Alternative zur Gasheizung einen Überblick zu den Optionen.

  • Pelletheizung

    Für Mehrfamilienhäuser mit ausreichend Platz für ein Pelletlager ist die Holzpelletheizung eine Alternative zu fossil betriebenen Heizungen, da sie Holz als Brennstoff nutzt. Der Platzbedarf für die Lagerung ist der wesentliche limitierende Faktor in dicht bebauten Lagen.

  • Hybridheizung

    Eine Kombination aus bestehender Gasheizung und ergänzender Wärmepumpe reduziert den fossilen Anteil, ohne die vorhandene Anlage komplett zu ersetzen. Wird die Wärmepumpe dabei bivalent und vorrangig betrieben und deckt sowohl Heizung als auch Warmwasser ab, gilt die Vorgabe zur Bio-Treppe für die verbleibende Gas- oder Ölfeuerung als erfüllt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine schon bestehende Gasheizung handelt, die Wärmepumpe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dimensioniert und vorrangig betrieben wird und je nach Betriebsweise mindestens 30 bzw. 40% der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreicht.

Heizart
Orientierungskosten*
Besonders geeignet für
Wärmepumpe
ab ca. 15.000 € (Split), ab ca. 18.000 € (Monoblock) pro Anlage, im Mehrfamilienhaus je nach Kaskade entsprechend höher
Neubau, sanierte Bestandsgebäude, Gebäude mit niedriger Vorlauftemperatur
Gas-Zentralheizung
6.000–9.000 € (Kessel inkl. Montage & Speicher, Einfamilienhaus-Basis)
Bestandsgebäude mit vorhandenem Gasanschluss, Übergangslösung
Fernwärme
stark objektabhängig, Anschlusskosten variieren je nach Netzbetreiber
(Städtische) Lage mit Fernwärmenetz in der Nähe
Pelletheizung
17.000–25.000 €
Gebäude mit ausreichend Platz für ein Lager
Etagenheizung (Gastherme je Einheit)
3.500–5.000 € pro Wohneinheit
Bestandsgebäude mit bereits vorhandener Etagenlösung
  • Orientierungskosten*

  • Besonders geeignet für

    Wärmepumpe
    ab ca. 15.000 € (Split), ab ca. 18.000 € (Monoblock) pro Anlage, im Mehrfamilienhaus je nach Kaskade entsprechend höher
    Neubau, sanierte Bestandsgebäude, Gebäude mit niedriger Vorlauftemperatur
    Gas-Zentralheizung
    6.000–9.000 € (Kessel inkl. Montage & Speicher, Einfamilienhaus-Basis)
    Bestandsgebäude mit vorhandenem Gasanschluss, Übergangslösung
    Fernwärme
    stark objektabhängig, Anschlusskosten variieren je nach Netzbetreiber
    (Städtische) Lage mit Fernwärmenetz in der Nähe
    Pelletheizung
    17.000–25.000 €
    Gebäude mit ausreichend Platz für ein Lager
    Etagenheizung (Gastherme je Einheit)
    3.500–5.000 € pro Wohneinheit
    Bestandsgebäude mit bereits vorhandener Etagenlösung

    Neubau oder Bestand: Worauf kommt es bei der Heizungswahl an?

    Im Neubau gelten heute strengere energetische Anforderungen als im Bestand, weshalb sich die Heizungswahl hier stärker auf Wärmepumpen und Fernwärme konzentriert. Ab 2030 müssen Neubauten als sogenannte Nullemissionsgebäude errichtet werden. Zusätzlich greift ab 2027 schrittweise eine bundesweite Solarpflicht, die zunächst neue Nichtwohngebäude ab 250 Quadratmetern Nutzfläche betrifft und in den Folgejahren ausgeweitet wird. Für Wohngebäude gilt zudem bereits jetzt: Sie müssen so errichtet werden, dass sich eine Solaranlage später unkompliziert nachrüsten lässt.

     

    Im Bestand zählen dagegen andere Kriterien: der energetische Zustand der Gebäudehülle, die benötigte Vorlauftemperatur und die bereits installierte Verteilstruktur. Eine Wärmepumpe lässt sich auch in einem Altbau mit klassischen Heizkörpern sinnvoll einsetzen, sofern die Vorlauftemperatur nicht dauerhaft über 55 Grad liegt.

     

    Details zur Eignung im unsanierten Bestand finden Sie in unserem Ratgeber zurWärmepumpe für den Altbau.

    Hydraulischer Abgleich im Mehrfamilienhaus: Wann ist er Pflicht?

    Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten muss ein wassergeführtes Heizungssystem nach dem Einbau oder der Aufstellung einer neuen Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen werden. Die Pflicht gilt im Zuge der Inbetriebnahme. Entscheidend ist, dass Wasser als Wärmeträger verwendet wird, nicht, ob es sich beispielsweise um eine Gasheizung, Pelletheizung oder Wärmepumpe handelt.

    Welche Heizung für ein Mehrfamilienhaus im Altbau eignet sich?

    Für ein Mehrfamilienhaus im Altbau eignet sich in den meisten Fällen eine Kombination aus energetischer Grundsanierung und einem zentralen Wärmeerzeuger. Vor der eigentlichen Systementscheidung lohnt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme in drei Schritten:

     

    1. Heizlast ermitteln: Eine korrekte Berechnung nach DIN EN 12831 zeigt, wie viel Leistung das Gebäude tatsächlich benötigt, und verhindert eine spätere Über- oder Unterdimensionierung. Wie das im Detail funktioniert, erklärt unserRatgeber zur Heizlastberechnung.
    2. Verteilstruktur prüfen: Klassische Heizkörper mit moderaten Vorlauftemperaturen sind für die meisten modernen Wärmepumpen kein Hindernis mehr, eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung.
    3. Sanierungsfahrplan einordnen: Steht ohnehin eine Fassaden-, Fenster- oder Dachsanierung an, lässt sich der Heizungstausch sinnvoll damit verbinden.

     

    Wann sich die Modernisierung konkret lohnt, hängt stark vom Alter der bestehenden Anlage ab. Ältere Kessel arbeiten spürbar ineffizienter als moderne Brennwert- oder Wärmepumpentechnik, sodass sich ein Austausch häufig bereits über die eingesparten Energiekosten refinanziert, bevor überhaupt Fördergelder eingerechnet werden.

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    Förderung für die Heizung im Mehrfamilienhaus

    Die KfW fördert den Heizungstausch im Mehrfamilienhaus weiterhin über das Programm 458 mit gestaffelten Höchstbeträgen je Wohneinheit.

     

    • Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung für Heizungen zusammen, die überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren, sowie aus Boni für einen besonders schnellen Umstieg und für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen; Letzterer steigt mit jedem Kind im Haushalt.
    • Ab 2027 behalten außerdem nur Wärmepumpen aus europäischer Produktion die volle Grundförderung, während sie für Geräte aus nicht-europäischer Fertigung niedriger ausfällt. Den früheren Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sowie den pauschalen Emissionsminderungszuschlag gibt es mit der Reform nicht mehr.

    Wer kümmert sich um die Heizung im Mehrfamilienhaus? Mieter- und Vermieterpflichten

    Grundsätzlich organisiert der Vermieter die zentrale Heizungsanlage, während Mieter über die Betriebskosten an den laufenden Kosten beteiligt werden. Anschaffung, Wartung und der Betrieb des Heizsystems fallen in die Verantwortung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft. Davon können Vermieter alle laufenden Betriebskosten wie beispielsweise Kosten für Brennstoff, Wartung und Schornsteinfeger über die jährliche Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben.

     

    Seit 2023 gilt zusätzlich das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Es verteilt die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe nach einem zehnstufigen Modell zwischen Vermieter und Mieter. Je schlechter die energetische Bilanz des Gebäudes, gemessen am CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr, desto höher fällt der Vermieteranteil aus. Bei sehr schlecht sanierten Gebäuden trägt der Vermieter bis zu 95% der CO₂-Kosten, bei sehr guter energetischer Qualität nur einen kleinen Anteil. Diese Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung transparent ausgewiesen sein.

     

    Plant der Vermieter eine energetische Modernisierung wie den Heizungstausch, müssen Mieter diese grundsätzlich dulden. Ein Teil der Investitionskosten lässt sich anschließend über die Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen, begrenzt durch gesetzliche Kappungsgrenzen. Für viele Eigentümer, die den organisatorischen Aufwand eines eigenen Heizungsbetriebs vermeiden möchten, ist Wärme-Contracting eine Alternative: Ein externer Anbieter übernimmt Investition, Betrieb und Wartung der Heizungsanlage und verkauft die erzeugte Wärme an Eigentümer und Mieter, was besonders bei größeren Objekten die eigene Kapitalbindung reduziert.

    Häufig gestellte Fragen zur Heizung im Mehrfamilienhaus

    • Ein pauschal „bestes” Heizsystem gibt es nicht, da die passende Wahl stark vom jeweiligen Gebäude abhängt. In Neubauten und energetisch sanierten Bestandsgebäuden hat sich die Luft/Wasser-Wärmepumpe als Standardlösung etabliert. In Städten mit ausgebautem Netz ist ein Fernwärmeanschluss häufig die unkomplizierteste Option, während unsanierte Gebäude mit begrenztem Budget oft zunächst eine moderne Gasheizung als Übergangslösung nutzen.

    • Seit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes gibt es keine feste gesetzliche Altersgrenze für den Austausch mehr. Ein Austausch ist jedoch spätestens dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Anlage ihre technische Lebensdauer von etwa 15 bis 20 Jahren erreicht hat. Denn ältere Anlagen arbeiten deutlich ineffizienter und Ersatzteile sind zunehmend schwerer verfügbar.

    • Das im GEG 2024 vorgesehene spezielle Betriebsverbot für sehr alte fossile Konstanttemperaturkessel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Unabhängig davon ist mehr als ein Viertel der Heizungen in deutschen Mehrfamilienhäusern bereits 25 Jahre oder älter. Dies weist auf einen erheblichen Modernisierungsbedarf im Bestand hin.

    • Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist die Zentralheizung die bevorzugte Lösung. Ein einzelner Wärmeerzeuger zieht die Wartung von nur einem Gerät mit sich und lässt sich später leichter auf eine andere Technologie umstellen. Gasetagenheizungen punkten dagegen mit direkt zurechenbaren Verbrauchskosten je Partei, verursachen aber höhere Wartungskosten und gehen bei einer künftigen Systemumstellung mit einem höheren Aufwand einher.

       

    • Die Gesamtkosten hängen stark von der Größe des Gebäudes, der Anzahl der Wohneinheiten und dem gewählten Heizsystem ab. Als grobe Orientierung gelten rund 6.000 bis 9.000 Euro für einen Gas-Zentralheizungskessel, 17.000 bis 25.000 Euro für eine Pelletheizung und ab etwa 25.000 Euro für eine Wärmepumpe. Bei mehreren Wohneinheiten steigen die Gesamtkosten entsprechend. Gleichzeitig erhöht sich aber auch der mögliche KfW-Förderhöchstbetrag mit jeder weiteren Einheit: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

    • Die laufenden Heizkosten tragen grundsätzlich die Mieter über die jährliche Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängig gemessen über Heizkostenverteiler oder Wärmezähler. Anschaffung und Instandhaltung der Heizungsanlage selbst liegen in der Verantwortung des Vermieters. Bei fossil beheizten Gebäuden trägt der Vermieter zusätzlich einen nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz gestaffelten Anteil der CO₂-Kosten.

    • Beim Wärme-Contracting investiert, betreibt und wartet ein externer Anbieter die Heizungsanlage und verkauft die erzeugte Wärme anschließend an das Gebäude. Das reduziert die Kapitalbindung und den organisatorischen Aufwand für Eigentümer, bindet sie im Gegenzug aber meist über einen längerfristigen Liefervertrag an den Contracting-Anbieter.

    Fazit: Die richtige Heizung fürs Mehrfamilienhaus finden

    Die Heizungswahl im Mehrfamilienhaus ist selten eine reine Technikfrage, sie ist immer auch eine Frage der Gebäudestruktur, der Fördermöglichkeiten und der Zusammenarbeit zwischen Eigentümern und Mietern. Klären Sie zunächst die Struktur Ihres Gebäudes, lassen Sie die Heizlast korrekt berechnen und prüfen Sie die für Ihre Wohneinheitenzahl geltenden Förderhöchstbeträge, bevor Sie sich für ein System entscheiden.